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Die zehn meistgestellten Fragen

1. Was ist vor der OP wichtig?
Generell ist es empfehlenswert, auf eine ausreichende Nahrungsaufnahme zu achten, bevor Sie zur OP in die Praxis kommen. Damit wird zum einen der Kreislauf stabilisiert und zum anderen einem Hungergefühl direkt nach dem Eingriff vorgebeugt. Keinesfalls sollten Sie völlig nüchtern erscheinen. Eine sorgfältige Mundhygiene vor dem Eingriff – ggf. unter zusätzlicher Verwendung desinfizierender Spüllösungen (Chlorhexidin) – ermöglicht eine heilungsfördernde Keimreduktion. Ferner ist es sinnvoll, Kühlbeutel in ausreichender Menge vorzubereiten, damit Sie möglichst bald nach dem Eingriff mit dem Kühlen beginnen können.
Den beim Beratungsgespräch erhaltenen OP-Aufklärungsbogen sollten Sie uns ausgefüllt aushändigen. Besonders für unsere jüngeren Patienten ist es vorteilhaft, eine Begleitperson mitzubringen.
2. Was sollte der Behandler vor dem Eingriff von mir wissen?
Entscheidend für die OP-Planung ist ein genauer Kenntnisstand des Operateurs über die Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen bzw. eingenommen haben. Besonders wichtig sind hierbei Wirkstoffe, die in die Blutgerinnung eingreifen oder die sich auf die Wundheilung auswirken. Ferner sollten Sie selbstverständlich alle relevanten Vorerkrankung angeben – hervorzuheben sind in diesem Fall Allergien, Herz- und Kreislauferkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Diabetes, Leber- und Nierenschäden, Glaukome, Schilddrüsen-, Atemwegs- sowie Infektionskrankheiten.
3. Sind Eingriffe im Mund-, Kieferbereich schmerzhaft?
Durch moderne Wirkstoffe zur örtlichen Betäubung kann in fast allen Fällen eine völlige Schmerzausschaltung im betreffenden Bereich erzielt werden. Die verwendeten Substanzen sind zudem mittlerweile sehr gut verträglich und können je nach Typ beispielsweise auch bei Schwangeren problemlos eingesetzt werden.
Sollte vor dem geplanten Eingriff im OP-Gebiet eine massive akute Entzündung vorliegen, kann das Anästhetikum unter Umständen nicht immer die volle Wirkung zeigen. Deshalb ist es in diesen Fällen angezeigt, vor Durchführung der eigentlichen Operation die Entzündung lokal zu behandeln und ggf. ein Antibiotikum zu verordnen.
4. Wie lange wirkt die örtliche Betäubung?
Die Betäubung hält in der Regel zwei bis vier Stunden an, teilweise auch erheblich länger. Wir empfehlen in der Regel ca. eine Stunde nach dem Eingriff vorsorglich ein geeignetes Schmerzmittel einzunehmen, um einem Wundschmerz entgegenzuwirken.
5. Wie muss ich das Operationsgebiet behandeln?
Zur Blutstillung bedecken wir das Operationsfeld nach dem Eingriff in der Regel mit speziellen Tupfern, auf die Sie ca. eine halbe Stunde leichten Druck durch Zubeißen ausüben sollten. Ein leicht blutig benetzter Speichel nach der Operation ist kein Grund zur Beunruhigung. In diesem Fall platzieren Sie bitte einen zusätzlich von uns mitgegebenen Tupfer oder ein sauberes Taschentuch auf die Wunde und beißen mindestens eine weitere Stunde darauf. Führt diese Maßnahme nicht zum Erfolg, sollten Sie uns oder den Notdienst kontaktieren.
Darüber hinaus trägt eine kontinuierliche Kühlung der entsprechenden Wangenseite in der ersten Zeit nach der OP wesentlich zu einem positiven Heilungsverlauf und zur Vermeidung einer ausgeprägten Schwellung bei. Wichtig ist allerdings, den Kühlbeutel nicht direkt auf die Haut zu drücken, sondern ein Handtuch oder ähnliches dazwischen zu legen. So kann einer eventuellen Hautreaktion entgegengewirkt werden.
6. Kann ich nach der OP nach Hause fahren?
Auf keinen Fall sollten Sie direkt nach einem kieferchirurgischen Eingriff selbst ein Fahrzeug lenken. Durch die Substanzen, die bei der örtlichen Betäubung eingesetzt werden, und die Operation an sich, sind Veränderungen der Reaktionsfähigkeit nicht ausgeschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi sind sinnvoll, bestenfalls organisieren Sie eine Begleitperson, die Sie nach Hause bringt.
7. Wann kann ich wieder Nahrung zu mir nehmen, welche Speisen sind ungeeignet?
Generell sollten Sie erst wieder etwas essen, wenn die Wirkung der örtlichen Betäubung komplett abgeklungen ist. Andernfalls könnten Sie sich selbst unbewusst eine Bissverletzung zufügen. Danach empfiehlt sich für einige Tage weiche Kost. Um Wundheilungsstörungen zu vermeiden, ist auf Joghurt, Quark und rohe Milchprodukte sowie stark säurehaltige Fruchtsäfte zu verzichten.
Dennoch sollten Sie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr gewährleisten. Ungesüßter Tee ist hierbei besonders geeignet. Um eine schnelle und reibungslose Heilung zu ermöglichen, ist der Verzicht auf Nikotin in den ersten Tagen nach dem Eingriff unerlässlich.
8. Wie sollte meine Mundhygiene nach der OP aussehen?
Um die Wundränder nicht zu stark zu belasten, können Zähne in der ersten Zeit nur vorsichtig und mit einer weichen Bürste geputzt werden. Der Bereich um die Nähte sollte möglichst ausgelassen werden. Auch zu starkes Ausspülen in den beiden Tagen nach dem Eingriff ist zu vermeiden, da dadurch eventuell der Blutpropf aus der Wunde herausgespült werden könnte.
Sehr vorteilhaft auf den Heilungsverlauf wirken sich chlorhexidinhaltige Spüllösungen aus, indem sie die Mundhöhle wirksam desinfizieren.
9. Wann kann ich wieder Sport treiben und meine Arbeit ausüben?
Wir empfehlen – je nach Eingriff – mindestens eine Woche auf sportliche Aktivitäten zu verzichten, da sich durch den erhöhten Stoffwechsel stärkere Schwellungen und Nachblutungen ausbilden könnten. In der Regel sind Sie nach einem ambulanten Eingriff nach zwei Tagen wieder arbeitsfähig, dies ist allerdings abhängig von der entsprechenden Operation und der Art Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns die gegebenenfalls notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Schulbefreiung.
10. Bei welchen Eingriffen ist eine private Zuzahlung zu leisten?
Eine Vielzahl der von uns erbrachten chirurgischen Leistungen wird durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Ausnahmen hiervon bilden die Implantologie, Maßnahmen zum Knochenaufbau und -erhalt, die Parodontalchirurgie, die ästhetisch-plastische Chirurgie und entsprechende Begleitleistungen.
Um die Höhe der privaten Zuzahlung zu berechnen, erstellen wir für Sie nach Erstuntersuchung einen Heil- und Kostenplan. Bei privat- oder privat zusatzversicherten Patienten werden die Kosten je nach individuellem Vertrag ganz oder teilweise durch die Krankenversicherung übernommen.
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